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  1. Digitale DATEV-Kanzlei 2024

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    Erneute Auszeichnung zum sechsten Mal in Folge

    Wir wurden auch im Jahr 2024 erneut für unsere Leistungen in Sachen Digitalisierung ausgezeichnet und dürfen uns somit bereits zum sechsten Mal in Folge als „Digitale DATEV-Kanzlei“ bezeichnen. DATEV vergibt diese Auszeichnung seit 2019 an Kanzleien, die sich überdurchschnittlich stark für die Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn engagieren.

    Jahr für Jahr setzt DATEV höhere Maßstäbe, um sicherzustellen, dass die ausgezeichneten Kanzleien kontinuierlich ihre Digitalisierung vorantreiben. Als eine der bundesweiten wenigen Kanzleien haben wir auch 2024 wieder souverän diese Anforderungen erfüllt.

    Als Digitale DATEV-Kanzlei profitieren unsere Mandanten von zahlreichen Vorteilen: Durch besonders hohe Digitalisierungsquoten stehen ihnen Auswertungen und Übersichten über ihr Unternehmen jederzeit auf Abruf zur Verfügung. Der lästige Austausch von Papierbelegen zwischen Kanzlei und Mandant entfällt komplett, was nicht nur Zeit spart, sondern auch Flexibilität und innovative Möglichkeiten der Zusammenarbeit schafft.

    Die erneute Auszeichnung als „Digitale DATEV-Kanzlei“ unterstreicht unsere kontinuierliche Weiterentwicklung im Bereich Digitalisierung und unsere anhaltende Vorreiterrolle in der Branche. Auch im Jahr 2024 setzen wir damit ein klares Zeichen für zukunftsorientierte und effiziente Steuerberatung.

  2. Kampf den Papierbergen

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    Praxistipps zur digitalen Buchführung und Aufbewahrung

     

    Mittlerweile gehört es zum geschäftlichen Alltag, Belege jeglicher Art in digitaler Form zu versenden und zu empfangen. Doch ebenfalls gängige Praxis ist es, die Belege auszudrucken und abzuheften. Irrglaube oder Unkenntnis über die steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten spielen dabei eine große Rolle. So mancher Unternehmer – und immer noch einige Steuerberater – meinen, eine prüfungssichere Aufbewahrung könne nur analog erfolgen. Das ist falsch. Der Gesetzgeber hat schon längst die Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr geregelt. Gemäß ihren neuen Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen (GoBD) erlaubt auch die Finanzverwaltung sowohl die Speicherung von elektronischen Daten in ihrer ursprünglichen Form als auch die Umwandlung der Papier – in die digitale Form, etwa durch Einscannen. Die Herausforderung für die die Unternehmen und ihre Berater besteht darin, diese Möglichkeiten sicher in der Handhabung und mit dem Vorteil der Zeitersparnis zu nutzen.

     


    Die Informationsveranstaltung erklärt die GoBD im Überblick. Die Referenten erläutern mit Bezug zu ihrer praktizierten Tätigkeit, wie die digitale Verarbeitung und Archivierung steuerrelevanter Unterlagen im Unternehmen selbst und in der Zusammenarbeit mit den Steuerberatern funktionieren kann.

     

     

  3. Die Kasse muss stimmen! Es wird nachgeschaut.

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    Seit Januar 2018 müssen sich Unternehmen mit Bargeldverkehr auf zielgerichtete Kontrollen der Finanzbehörden einstellen. Mit einer sogenannten Kassen-Nachschau wird die ordnungsgemäße Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben direkt im Betrieb überprüft. Die Kassen-Nachschau wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen eingeführt.
    Ausgewiesene Amtspersonen dürfen nun ohne vorherige Ankündigung innerhalb der üblichen Arbeitszeiten die Geschäftsräume betreten. Sofern den Kontrolleuren Unregelmäßigkeiten auffallen, können sie ohne vorherige Anordnung zu einer regulären Außenprüfung übergehen. Jeden Händler, Gastronomen oder Dienstleister kann eine Kassen-Nachschau treffen.

     

     

    Auf der Veranstaltung werden die Vorsorgemaßnahmen zur Kassen-Nachschau, das ist insbesondere eine ordnungsgemäße Kassenführung, sowie Verhaltenstipps während der Kassen-Nachschau vermittelt.

     

     

    Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

  4. Vortragsveranstaltung „Der Notfall-Check für Unternehmer“

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    Eine plötzliche Krankheit, ein Unfall und schon können wir wichtige Dinge des Lebens nicht mehr selbst entscheiden. Durch eine Patientenverfügung bestimmen Sie, wie in einem medizinischen Notfall entschieden werden soll und entlasten damit ihre Familie. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, setzt das Amtsgericht für einen Betroffenen immer einen Betreuer ein, auch dann, wenn es sich um den Ehepartner handelt. Was es bei all diesen Formalitäten zu beachten gilt, erläutert Ihnen Frau Notarin Katja Metzler, so dass Ihre ganz persönlichen Wünsche und detaillierten Vorstellungen berücksichtigt werden können.

     

    Damit sich die Fallstricke des Lebens für Ihren Betrieb nicht zur existenzbedrohenden Krise auswachsen, sollte es in jedem Unternehmen einen betrieblichen Notfallplan geben. Was ist zu tun, wenn der Chef unerwartet ausfällt? Wer darf im Namen des Unternehmens weiter Verträge schließen? Wo sind Bankvollmachten hinterlegt und welche Passwörter wurden vergeben? Herr Steuerberater Horst Falke zeigt auf, welche Vorkehrungen für den Notfall zu treffen sind und gibt Ihnen Hilfen und Anregungen, damit Ihr Unternehmen auch in schwierigen Zeiten sicher geführt werden kann.

     

    Um diese Veranstaltung, in deren Verlauf zu einem kleinen Imbiss einladen wird, entsprechend vorbereiten zu können, wird um eine verbindliche Anmeldung per E-Mail oder unter der Faxnummer (0 52 51) 7 00 – 2 09 gebeten.

     


     

    Private Vorsorge

    Referentin: Katja Metzler, Notarin/Fachanwältin für Arbeitsrecht, Familienrecht Societät Schäfers, Paderborn

     

    • Patientenverfügung
    • Vorsorgevollmacht
    • Betreuungsverfügung

    Betriebliche Vorsorge

    Referent: Horst Falke, Steuerberater, Mediator die steuerlotsen, Detmold/Blomberg

     

    • grundlegende Regelungen
    • Finanzen
    • Mitgliedschaften
    • Verträge und Urkunden
    • betriebliche Daten
  5. Forum für Gründer und junge Unternehmen: erfolgreich selbstständig

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    „Beruflich selbstständig sein, frei entscheiden können, auf eigene Rechnung wirtschaften und einfach sein eigener Chef sein“ – auch für Sie faszinierende Gedanken? Aber wie sieht es aus mit den Risiken?! Wie gut sind Sie vorbereitet? Wer kann Sie beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen?

     

    Das Gründungsnetzwerk Lippe – der Verbund von 20 Organisationen in Lippe, die Sie in allen Phasen der Gründung und der Existenzfestigung unterstützen – hilft Ihnen, Ihre unternehmerischen Entscheidungen erfolgreich zu treffen und Ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

     

    Ob als „echte/r“ Gründerin oder Gründer noch vor dem Schritt in die Selbstständigkeit oder als Jungunternehmer bzw. Jungunternehmerin erst einige Zeit am Markt – diese Veranstaltung bietet Ihnen kostenlos Unterstützung und geballte Informationen für Ihre individuelle Situation.

     

    Während des gesamten Tages stehen Ihnen Vertreter des Lippischen Senior-Experten-Services für Ihre persönlichen Fragen zur Verfügung.


    Fachvortrag von Horst Falke, Steuerberaterkammer von 12:00 – 12:45 Uhr:

    Keine Angst vor dem Finanzamt – Steuern leicht verständlich


    Weitere Informationen zur Veranstaltung können Sie dem Flyer entnehmen.

  6. 5. Blomberger Gründerforum

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    Tipps und Informationen rund um die Existenzgründung

     

    Sie wollen sich selbstständig machen?
    Wir bieten Ihnen Informationen von unseren Fachleuten, die Ihnen auch Rede und Antwort stehen. Sprechen Sie beim 5. Blomberger Gründerforum über Chancen und Risiken, Hilfen und Hürden mit Vertreterinnen und Vertretern

     

    • der Agentur für Arbeit
    • von FAIR (Frau und Arbeit in der Region)
    • der Industrie- und Handelskammer
    • der Handwerkskammer
    • des Jobcenters
    • von Kreditinstituten und
    • der Steuerberaterkammer

    Aspekte wie Finanzierung, Rentabilität oder Rechtsformen werden vorgestellt und lhre Fragen zu diesen Themen in einer offenen Diskussionsrunde beantwortet.

     

    Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich; lhre Teilnahme ist kostenlos.

     

    Weitere Informationen:

    Stadt Blomberg
    Herr Bichler
    Marktplatz 1, 32825 Blomberg

     

    T +49-5235-504-220

    F +49-5235-504-610

    w.bichler@blomberg-lippe.de

     

    Eine Veranstaltung der Stadt Blomberg in Kooperation mit dem Gründungsnetzwerk Lippe

  7. IHK-Workshop: Kassen-Nachschau

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    Die Kasse muss stimmen! – Jetzt wird nachgeschaut.

    Seit Januar 2018 müssen sich Unternehmen mit Bargeldverkehr auf zielgerichtete Kontrollen der Finanzbehörden einstellen. Mit einer sogenannten Kassen-Nachschau wird die ordnungsgemäße Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben direkt im Betrieb überprüft. Die Kassen-Nachschau wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen eingeführt.   Ausgewiesene Amtspersonen dürfen nun ohne vorherige Ankündigung innerhalb der üblichen Arbeitszeiten die Geschäftsräume betreten. Sofern den Kontrolleuren Unregelmäßigkeiten auffallen, können sie ohne vorherige Anordnung zu einer regulären Außenprüfung übergehen. Jeden Händler, Gastronomen oder Dienstleister kann eine Kassen-Nachschau treffen.   Im Vortrag werden die Grundlagen für die Kassen-Nachschau-Vorsorge, nämlich eine ordnungsgemäße Kassenführung, und Tipps für das Verhalten während der Kassen-Nachschau vermittelt. Als Referenten stehen Betriebswirt Jörg Schwichtenberg von der Brinkmann-Unternehmensberatung in Dörentrup sowie Steuerberater Damian Kempin von den steuerlotsen in Blomberg/Detmold zur Verfügung.
  8. Gelangensbestätigung

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    Wenn Sie an Unternehmen im EU-Ausland liefern, können Sie Lieferungen grundsätzlich umsatzsteuerfrei stellen. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Erfüllen Sie Ihre Belegpflichten nicht, droht der Verlust der Steuerfreiheit. Als Nachweis dient die sogenannte Gelangensbestätigung.

     

    Liefern Sie aus Deutschland Waren in einen anderen Mitgliedsstaat der EU, dann handelt es sich dabei um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Das bedeutet, dass Sie auf Ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen müssen.

    Voraussetzung:

     

    • Der ausländische Kunde ist Unternehmer und
    • erwirbt die Waren für seinen Betrieb.

    Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie das Produkt auch tatsächlich in das jeweilige Land geliefert haben. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber die Gelangensbestätigung eingeführt: Hiermit muss der ausländische Auftraggeber dem deutschen Unternehmen den Erhalt der Ware bestätigen.

  9. Vortragsveranstaltung zum Thema „Neues aus dem Steuerrecht“ & „Keine Angst vor der Betriebsprüfung“

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    Im Rahmen der Vortragsveranstaltung von Unternehmerfrauen im Handwerk Paderborn-Lippe e. V. wird Herr Falke als fachkundiger, erfahrener Referent, das „trockene“ Thema Steuern kurzweilig, präzise und erfrischend den Teilnehmenden näher bringen und dabei wichtige steuerrechtliche Aspekte aufgreifen und erörtern.

     

     

    Inhalte:

    • Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht
    • Rechnungsanforderungen
    • Betriebsprüfungen und Zuschätzungen
    • Kassenführung / Bargeschäfte
    • Sozialversicherungsprüfung (Statusfeststellungen / Künstlersozialkasse)

    Weitere Informationen und Anmeldungen, bis spätestens zum 9. Februar 2018, zur Veranstaltung können direkt über Unternehmerfrauen im Handwerk Paderborn-Lippe e. V. vorgenommen werden.

     

    Handwerk Paderborn-Lippe e. V.
    Blomberger Str. 14
    32756 Detmold

    Telefon: 05231 9701-0
    Telefax: 05231 9701-49