Verfahrensdokumentation bei Kassengeschäften ist Pflicht
Im Rahmen einer Kassen-Nachschau sind die Finanzbehörden berechtigt, in Unternehmen mit Bargeldverkehr unangekündigt Kontrollen der Kasse durchzuführen. Es ist daher unerlässlich, die besonderen Anforderungen genau zu kennen und zu beachten, die immer dann entstehen, wenn Bargeschäfte über ein computergestütztes Kassensystem, eine Registrierkasse oder eine offene Ladenkasse abgewickelt werden. Nur dann werden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) eingehalten.
Besondere Herausforderungen können dadurch entstehen, dass Aufbewahrungspflichten eingehalten, Gutscheinverkäufe korrekt angegeben, Stornos ausgewiesen oder Rabatte ordnungsgemäß verbucht werden müssen.