{"id":1221,"date":"2018-03-06T14:05:01","date_gmt":"2018-03-06T13:05:01","guid":{"rendered":"http:\/\/steuerlotsen.creative-feat.com\/?p=1221"},"modified":"2018-03-06T14:05:01","modified_gmt":"2018-03-06T13:05:01","slug":"gelangensbestaetigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/die-steuerlotsen.de\/blog\/2018\/03\/06\/gelangensbestaetigung\/","title":{"rendered":"Gelangensbest\u00e4tigung"},"content":{"rendered":"

Wenn Sie an Unternehmen im EU-Ausland liefern, k\u00f6nnen Sie Lieferungen grunds\u00e4tzlich umsatzsteuerfrei stellen. Allerdings m\u00fcssen daf\u00fcr einige Voraussetzungen erf\u00fcllt sein. Erf\u00fcllen Sie Ihre Belegpflichten nicht, droht der Verlust der Steuerfreiheit. Als Nachweis dient die sogenannte Gelangensbest\u00e4tigung.<\/p>\n

 <\/p>\n

Liefern Sie aus Deutschland Waren in einen anderen Mitgliedsstaat der EU, dann handelt es sich dabei um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Das bedeutet, dass Sie auf Ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen m\u00fcssen.<\/p>\n

Voraussetzung:<\/p>\n

 <\/p>\n