Icon

08:00 - 12:30 Uhr | 13:30 - 17:00 Uhr

Zurück zur Übersicht
Steuern | Dienstag, 30. Juni 2026

Vorsicht Falle - Warnung vor Betrugsversuchen

Eine seit längerem bekannte Betrugsmasche ist aktuell wieder vermehrt im Umlauf: Täter geben sich als das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus und versuchen über gefälschte Bescheide mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 persönliche Daten von Bürgern zu erlangen. Hierüber informiert das BZSt.

Die Vorgehensweise:

  • Täter versenden Phishing-E-Mails mit dem offiziellen Logo des BZSt. Diesen E-Mails, die in ihrer Optik und im Inhalt variieren können, ist als Anlage ein gefälschter Bescheid beigefügt, welcher mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 versehen ist.

  • Die Inhalte des angeblichen Bescheides variieren ebenfalls. Häufig handelt es sich um ein Bußgeld, welches auf Grund von unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen gezahlt werden soll oder um eine Verifizierung der IBAN im Zusammenhang mit einem SEPA-Lastschriftmandat.

  • Lediglich das Aktenzeichen 120. G59 201 729 ist bei allen Varianten des betrügerischen Schreibens gleich.

  • Der gefälschte Bescheid enthält außerdem einen Link, dem die Empfänger folgen sollen, um in einer Eingabemaske persönliche Daten zu offenbaren oder Zahlungen zu leisten.

Das BZSt weist im Zusammenhang mit den Betrugsversuchen auf Folgendes hin:

Was Empfänger des gefälschten Bescheids tun sollten

  • Nicht antworten und die E-Mail sowie den gefälschten Bescheid löschen.

  • Keine persönlichen Daten preisgeben.

  • Keine Zahlungen leisten.

  • Vorfall melden: Sollten Personen aufgrund einer betrügerischen Nachricht persönliche Daten preisgegeben oder Zahlungen geleistet haben, sollten sie umgehend die Bank und die Polizei informieren.

So erkennen Sie Betrugsversuche

  • Ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen, z. B. per E-Mail oder SMS: Das BZSt verschickt diese per Post. Auch sprachlich fehlerhafte Schreiben können ein Hinweis auf einen Betrugsversuch sein.

  • Überweisungen auf Konten im Ausland: Zahlungen an das BZSt erfolgen ausschließlich auf ein inländisches Konto der Bundeskasse.

  • Dies ist eine unlizenzierte Version der NWB WebNews und nur zu Testzwecken geeignet.

    Keine Information zum zuständigen Bereich: Echte Schreiben enthalten Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Bearbeiters oder Kontaktdaten des zuständigen Fachbereichs.

Hinweis: Weitere Informationen zu aktuellen Betrugsversuchen finden Sie auf der Webseite des BZSt.

Quelle: BZSt online, Meldung v. 30.6.2026; NWB