Seit Januar 2018 müssen sich Unternehmen mit Bargeldverkehr auf zielgerichtete Kontrollen der Finanzbehörden einstellen. Mit einer sogenannten Kassen-Nachschau wird die ordnungsgemäße Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben direkt im Betrieb überprüft. Die Kassen-Nachschau wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen eingeführt.
Ausgewiesene Amtspersonen dürfen nun ohne vorherige Ankündigung innerhalb der üblichen Arbeitszeiten die Geschäftsräume betreten. Sofern den Kontrolleuren Unregelmäßigkeiten auffallen, können sie ohne vorherige Anordnung zu einer regulären Außenprüfung übergehen. Jeden Händler, Gastronomen oder Dienstleister kann eine Kassen-Nachschau treffen.
Auf der Veranstaltung werden die Vorsorgemaßnahmen zur Kassen-Nachschau, das ist insbesondere eine ordnungsgemäße Kassenführung, sowie Verhaltenstipps während der Kassen-Nachschau vermittelt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!