Ab 01.01.2017 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84€ je Zeitstunde steigen.
Bei geringfügig Beschäftigten sollten die Verträge angepasst werden.
Die Mindestlohn-Kommision hat beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € um 4% auf 8,84 C je Zeitstunde zum 01.01.2017 angehoben werden soll.
Ausnahmen bestehen noch bei allgemeinverbindlichen Tarifvertragen.
Bei geringfügigen Beschäftigungsverhaltnissen (sog. Minijobs) ist ab 2017 zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohnes die Arbeitszeit ggf. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von 450,00 € nicht überschritten wird.
Bitte nehmen Sie entsprechende Änderungen im Vertrag mit Ihren geringfügig Beschäftigten vor. Wenn kein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wurde, ist auch eine schriftliche Vereinbarung über eine Senkung der Arbeitsstunden (siehe Anhang) möglich. Bitte reichen Sie uns den Anhang zum Arbeitsvertrag bzw. die Vereinbarung über die Senkung der Arbeitsstunden ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr steuerlotsen-Team