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Achtung – Neuer Mindestlohn ab 01.01.2017!!!

Ab 01.01.2017 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84€ je Zeitstunde steigen.

Bei geringfügig Beschäftigten sollten die Verträge angepasst werden.

  Die Mindestlohn-Kommision hat beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € um 4% auf 8,84 C je Zeitstunde zum 01.01.2017 angehoben werden soll.   Ausnahmen bestehen noch bei allgemeinverbindlichen Tarifvertra­gen.   Bei geringfügigen Beschäftigungsverhaltnissen (sog. Minijobs) ist ab 2017 zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestloh­nes die Arbeitszeit ggf. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von 450,00 € nicht überschritten wird.   Bitte nehmen Sie entsprechende Änderungen im Vertrag mit Ihren geringfügig Beschäftigten vor. Wenn kein Vertrag zwischen Arbeit­geber und Arbeitnehmer geschlossen wurde, ist auch eine schriftli­che Vereinbarung über eine Senkung der Arbeitsstunden (siehe Anhang) möglich. Bitte reichen Sie uns den Anhang zum Arbeitsvertrag bzw. die Ver­einbarung über die Senkung der Arbeitsstunden ein.   Mit freundlichen Grüßen Ihr steuerlotsen-Team