Wenn Sie an Unternehmen im EU-Ausland liefern, können Sie Lieferungen grundsätzlich umsatzsteuerfrei stellen. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Erfüllen Sie Ihre Belegpflichten nicht, droht der Verlust der Steuerfreiheit. Als Nachweis dient die sogenannte Gelangensbestätigung.
Liefern Sie aus Deutschland Waren in einen anderen Mitgliedsstaat der EU, dann handelt es sich dabei um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Das bedeutet, dass Sie auf Ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen müssen.
Voraussetzung:
- Der ausländische Kunde ist Unternehmer und
- erwirbt die Waren für seinen Betrieb.
Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie das Produkt auch tatsächlich in das jeweilige Land geliefert haben. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber die Gelangensbestätigung eingeführt: Hiermit muss der ausländische Auftraggeber dem deutschen Unternehmen den Erhalt der Ware bestätigen.