Praxistipps zur digitalen Buchführung und Aufbewahrung
Mittlerweile gehört es zum geschäftlichen Alltag, Belege jeglicher Art in digitaler Form zu versenden und zu empfangen. Doch ebenfalls gängige Praxis ist es, die Belege auszudrucken und abzuheften. Irrglaube oder Unkenntnis über die steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten spielen dabei eine große Rolle. So mancher Unternehmer – und immer noch einige Steuerberater – meinen, eine prüfungssichere Aufbewahrung könne nur analog erfolgen. Das ist falsch. Der Gesetzgeber hat schon längst die Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr geregelt. Gemäß ihren neuen Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen (GoBD) erlaubt auch die Finanzverwaltung sowohl die Speicherung von elektronischen Daten in ihrer ursprünglichen Form als auch die Umwandlung der Papier – in die digitale Form, etwa durch Einscannen. Die Herausforderung für die die Unternehmen und ihre Berater besteht darin, diese Möglichkeiten sicher in der Handhabung und mit dem Vorteil der Zeitersparnis zu nutzen.
Die Informationsveranstaltung erklärt die GoBD im Überblick. Die Referenten erläutern mit Bezug zu ihrer praktizierten Tätigkeit, wie die digitale Verarbeitung und Archivierung steuerrelevanter Unterlagen im Unternehmen selbst und in der Zusammenarbeit mit den Steuerberatern funktionieren kann.