Kunden und Mitarbeiter freuen sich über kleine Geschenke. Damit Sie dabei nicht in die Steuer-Fall tappen, erfahren Sie in der aktuellen Mandanteninformation, was Sie bei Geschenken beachten müssen. Dazu zählt:
- Geschenke müssen unentgeltlich und betrieblich veranlasst sein
- Es gelten verschiedene Freigrenzen, je nach Art der Zuwendung
- Umsatzsteuer- und einkommensteuerrechtlich ergeben sich ggf. Unterschiede