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Bundesrat verabschiedet "Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024"

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 neben dem Jahressteuergesetz 2024 (s. hierzu unsere Nachricht v. 25.11.2024) auch das "Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024" verabschiedet.

Folgende Regelungen sind vorgesehen:

  • Anhebung des Grundfreibetrags um 180 € auf 11.784 € für das Jahr 2024,

  • Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für das Jahr 2024 von 3.192 € auf 3.306 € (6.612 € bei Zusammenveranlagung).

Hinweise: Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft.

Die lohnsteuerliche Berücksichtigung der Entlastung für 2024 (Anhebung des Grundfreibetrags, Entlastung bei der Kirchenlohnsteuer und beim Solidaritätszuschlag durch den erhöhten Kinderfreibetrag sowie die Nachholung der Entlastungen beim Lohnsteuerabzug ab 1.12.2024) soll bei der Lohn-, Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung für Dezember 2024 erfolgen. Das Bundesfinanzministerium hat die entsprechenden Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug bereits veröffentlicht.

Quelle: BR-Drucks. 531/24 (Beschluss), BMF, Schreiben v. 18.10.2024 - IV C 5 - S 2361/19/10008 :012; NWB