Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 19.11.2024 einen Fragen-Antworten-Katalog zur Einführung der E-Rechnung veröffentlicht. Darin werden die am häufigsten gestellten Fragen zur E‑Rechnung beantwortet.
Hintergrund: Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1.1.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser verpflichtenden E‑Rechnung gelten Übergangsregelungen. Insbesondere private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
In den FAQ geht das BMF auf folgende Fragen ein:
Warum wird die verpflichtende E Rechnung eingeführt?
Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen?
Was ist ein „inländisches Unternehmen“?
Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung?
Fallen auch Vereine unter die Regelungen zur verpflichtenden E Rechnung?
Brauchen Unternehmen eine Leitweg ID?
Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?
Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden?
In welchem Umfang muss eine E Rechnung eine elektronische Verarbeitung ermöglichen?
Müssen E Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden?
Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E Rechnung?
Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E Rechnungen?
Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?
Wie kann eine E Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden?
Wohin kann ich mich bei Fragen zur Norm EN 16931 wenden oder Hinweise für deren Überarbeitung melden?
Hinweis: Den Fragen-Antworten-Katalog (Stand: 19.11.2024) können Sie auf der Homepage des BMF einsehen.
Quelle: BMF online; NWB