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Sachbezugswerte 2025

Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft für das Jahr 2025 wurden angepasst.

Angelehnt an die maßgebende Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende Werte:

  • Der Sachbezugswert für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 278 € auf 282 € pro Monat.

  • Der Sachbezugswert für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 313 € auf 333 € pro Monat.

Für die jeweiligen Mahlzeiten gelten folgende Werte:

  • Frühstück (Monat/Tag): 69 €/2,30 € (2024: 65 €/2,17 €),

  • Mittagessen (Monat/Tag): 132 €/4,40 € (2024: 124 €/4,13 €),

  • Abendessen (Monat/Tag): 132 €/4,40 € (2024: 124 €/4,13 €).

Quelle: 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drucks. 481/24 (Beschluss) v. 22.11.2024, die Verkündung im BGBl. steht noch aus; NWB