Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft für das Jahr 2025 wurden angepasst.
Angelehnt an die maßgebende Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende Werte:
Der Sachbezugswert für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 278 € auf 282 € pro Monat.
Der Sachbezugswert für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 313 € auf 333 € pro Monat.
Für die jeweiligen Mahlzeiten gelten folgende Werte:
Frühstück (Monat/Tag): 69 €/2,30 € (2024: 65 €/2,17 €),
Mittagessen (Monat/Tag): 132 €/4,40 € (2024: 124 €/4,13 €),
Abendessen (Monat/Tag): 132 €/4,40 € (2024: 124 €/4,13 €).
Quelle: 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drucks. 481/24 (Beschluss) v. 22.11.2024, die Verkündung im BGBl. steht noch aus; NWB